Buchhaltung-Feuerwehr-Bär

„Was ist die Kleinunternehmerreglung? Woher weiß ich, ob ich sie nutzen kann oder ob für mich die Regelbesteuerung gilt? Ist das freiwillig oder umsatzabhängig? Ab wann muss ich vielleicht sogar wechseln? Welche Konsequenzen hat das für mich?“

Fragen, die du dir vielleicht auch schon gestellt hast 😊 … mir begegnen sie auf jeden Fall ziemlich häufig.

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist eine besondere Besteuerungsform bei der Umsatzsteuer und hat keine Bedeutung für die Einkommen- und Gewerbesteuer.

𝗩𝗼𝗿𝗮𝘂𝘀𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻:

➡️ Dein Vorjahresumsatz liegt unter 22.000 €.

➡️ Dein zu Jahresbeginn geplanter Umsatz übersteigt voraussichtlich nicht 50.000 €.

Achtung: Hier wird der Umsatz und nicht der Gewinn betrachtet. Fällt der Umsatz höher aus, ist das für dieses Jahr ohne Bedeutung.

Doch wie verhält es sich im Gründungsjahr mit der Umsatzgrenze von 22.000 €? Bei Gründung/Übernahme wird der Umsatz, auf ein volles Jahr hochgerechnet und es zählt als Grenze für die Beurteilung im 1. Jahr der Wert von 22.000 €.

𝗩𝗼𝗿𝘁𝗲𝗶𝗹𝗲:

✅ Du musst auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.

✅ Der bürokratische Aufwand für die Umsatzsteuervoranmeldung entfällt.

✅ Da keine Umsatzsteuer in den Rechnungen ausgewiesen werden darf, kannst du gerade im Privatkundengeschäft günstigere Preise aufrufen.

𝗡𝗮𝗰𝗵𝘁𝗲𝗶𝗹𝗲:

❌ Als KleinunternehmerIn kannst du keine Vorsteuer ziehen.

❌ Auftraggeber erkennen, dass es sich um eine kleine Firma handelt, was manchmal für einen Image-Nachteil sorgt.

❌ Du hältst dich automatisch klein (wie es der Name „Kleinunternehmer“ schon sagt“, was für dein Mindset weniger förderlich ist.

❌ Wenn du später in die Regelbesteuerung wechselst, wirst du starke Preiserhöhungen vornehmen müssen.

❌ Du hast höhere Betriebsausgaben, da die gezahlte Vorsteuer nicht geltend gemacht werden kann.

Gerade wenn du Investitionen planst, kann es sich lohnen, freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, da du dann die Umsatzsteuererstattungen in Anspruch nehmen kannst. Allerdings gilt es dabei zu bedenken, dass du bei einem freiwilligen Wechsel in die Regelbesteuerung 5 Jahre an die „normale“ Versteuerung gebunden bist.

Nutzt du die Kleinunternehmerregelung?

Herzliche Grüße
Beate – Deine freie Betriebswirtin 😊🌟📈📊

 

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