Grafik Reverse-Charge-Verfahren

4.500 Euro Förderung – die bekommst du, wenn du die Neustarthilfe 2022 in Anspruch nimmst. Ob du antragsberechtigt bist und was du dafür tun musst, das erfährst du in meinem heutigen Beitrag:

Die Neustarthilfe ist für alle gedacht, die im ersten Quartal 2022 coronabedingte Einschränkungen hatten. Um die wirtschaftliche Existenz zu sichern, richtet sie sich insbesondere an Solo-Selbstständige, die nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für die eine andere Förderung, z. B. die Überbrückungshilfe IV, nicht infrage kommt.

Antragsberechtigt bist du als Solo-Selbstständige:r,

✅ … wenn du deine selbstständige Tätigkeit hauptberuflich betreibst und deine Einnahmen zu mind. 51 % aus dieser Beschäftigung stammen.

✅ … wenn du höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigst

Dabei ist es egal, ob mit einem angemeldeten Gewerbe oder freiberuflich. Auch Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und Beschäftigte der darstellenden Künste können diese Unterstützung bekommen.

Für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften werden sogar bis zu 18.000 Euro ausgezahlt.

Auch, wenn die Förderung als „Betriebskostenpauschale“ bezeichnet wird, darfst du sie nicht nur für Betriebskosten verwenden. Hier werden keine Vorgaben gemacht.

Um die Förderung zu bekommen, kannst du dich hier zum Direktantrag anmelden. Du benötigst dazu dein ELSTER-Zertifikat.

Oder du meldest dich bei mir 😊. Du kannst den Antrag nämlich auch über prüfende Dritte einreichen. Hier arbeite ich mit zertifizierten Beratungsunternehmen zusammen und helfe dir bei der Vorarbeit:

✅ Ich überprüfe die Voraussetzungen, ob du antragsberechtigt bist.

✅ Ich helfe dir bei der Zusammenstellung der notwendigen Zahlen und Unterlagen.

✅ Ich unterstütze dich, solltest du den Antrag doch selber stellen wollen.

Außerdem musst du dich nicht mit den Förderstellen auseinandersetzen oder die Fristen im Auge behalten. Das übernimmt der prüfende Dritte für dich bzw. die Fristen behalte auch gern ich für dich im Auge.

Schreib mir gleich eine Nachricht über mein Kontaktformular oder buche dir direkt einen Termin in meinem Kalender.

Die Antragsfrist endet am 30. April 2022. Die willst du doch nicht verpassen, oder?

Herzliche Grüße
Beate – Deine freie Betriebswirtin 😊🌟📈📊

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