Grafik Reverse-Charge-Verfahren

Wenn du in der Vergangenheit als Angestellte:r deine jährliche Einkommenssteuererklärung gemacht hast, dann hast du deinen Arbeitsweg sicherlich auch immer steuermindernd geltend gemacht, oder?

Eine ähnliche Regelung gibt es auch für Selbstständige und Freiberufler:

Fahrtkosten, die dir bei der Nutzung deines privaten PKW entstehen, kannst du als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Allerdings musst du nachweisen, dass es tatsächlich auch einen betrieblichen Anlass für die gefahrenen Kilometer gibt. Und als Vorgabe gilt, dass du deinen privaten PKW insgesamt nicht mehr als 50 % eigen betrieblich nutzt.

Bei mir sind das in der Regel Besuche bei meinen Kund:innen oder auch mal Akquisegespräche sowie Netzwerktreffen mit Kolleg:innen.

Aber auch im normalen Arbeitsalltag gibt es Fahrten, die du nicht unter den Tisch fallen lassen solltest. Denn bekanntlich macht Kleinvieh ja auch Mist 😉.

Immer, wenn du losfährst, um z. B.

🚗 … Kundengeschenke zu besorgen …
🚗 … Post wegzubringen …
🚗 … oder um dir im Fachgeschäft neue Betriebsausstattung und Büromaterial zu kaufen …

… dann ergibt es absolut Sinn, diese gefahrenen Kilometer aufzuschreiben.

Wie wird das denn jetzt in der Praxis abgerechnet?

➡️ Die Fahrten zwischen zu Hause und der 1. Betriebs-/Tätigkeitsstätte sowie Fahrten bei doppelter Haushaltsführung werden pro Entfernungskilometer mit 0,30 € angesetzt.

➡️ Für alle anderen betrieblichen Fahrten werden die tatsächlich ermittelten Kosten je km oder alternativ 0,30 € je km pauschal oder der Anteil der betrieblichen Kosten als Ausgabe angesetzt.

Das hört sich im ersten Moment etwas kompliziert an, oder?
Doch es ist wirklich sinnvoll, sich mit diesem Thema und den verschiedenen Möglichkeiten auseinander zu setzen. Du merkst es nämlich in deinem Geldbeutel. 😊

Ermitteln wir erstmal die tatsächlichen Kosten pro km:

Der Rechenweg – wie in der Schule 😉 – lautet

„Jahresgesamtkosten des PKW inklusive Abschreibung für alle betrieblichen und privaten Fahrten, dividiert durch die Jahreskilometerleistung des PKW.“

Mit einem Beispiel wird’s anschaulicher:

🚗 Angenommen, wir gehen davon aus, dass du im Jahr 2021 insgesamt
20.000 km mit deinem privaten PKW gefahren bist und dir dafür 10.000 € Kosten entstanden sind.

🚗 Davon waren 5.000 km betriebliche Fahrten und 15.000 km privat. Dann entspricht der betriebliche Anteil 25 %.

Dann errechnen sich so deine tatsächlichen Kosten:

➡️ Pkw-Kosten 10.000 € pro Jahr / 20.000 km Jahreslaufleistung = Kosten 0,50 €/km

Jetzt hast du drei Möglichkeiten, diese Ausgaben abzusetzen:

1️⃣ 5.000 km betrieblich * 0,50 €/km tatsächliche Kosten = 2.500 €
2️⃣ 5.000 km betrieblich * pauschal 0,30 €/km = 1.500 €
3️⃣ 25 % betrieblicher Anteil von den Kosten 10.000 € = 2.500 €

Für welche dieser drei Möglichkeiten würdest du dich entscheiden?

Extra-Tipp: Verpflegungsaufwand

Das gilt nicht, wenn du mal eben zur Post fährst, aber bei längeren Auswärtstätigkeiten über 8 Stunden solltest du das auf jeden Fall berücksichtigen:

➡️ Bist du länger als 8 Stunden, aber max. 24 Stunden unterwegs, dann setzt du 14,00 € an.

➡️ Bei einer Abwesenheit von über 24 Stunden stehen dir sogar 28,00 € Verpflegungsaufwand zu.

Das gilt übrigens sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Selbständige, die für ihr Geschäft unterwegs sind.

Bevor du jetzt verzweifelst, wie du deine gefahrenen Kilometer am besten übers ganze Jahr sammelst, meine gute Nachricht für dich:

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