Worauf du bei kleinen Weihnachtsgeschenken für deine Kundinnen und Kunden aus buchhalterischer Sicht achten solltest
Dürfen sich deine Kundinnen und Kunden bzw. Geschäftspartner dieses Jahr über kleine Weihnachtsgeschenke von dir freuen? Falls du dir jetzt denkst „Ach ja, da war ja noch was?!“, dann wird es allerdings höchste Zeit 😅.
Vielleicht hast du aber auch bereits fleißig bestellt oder eingekauft und kleine Weihnachtsgeschenke für deinen Kunden besorgt. Damit du diese dann im Nachhinein auch richtig verbuchst und die Geschenke abzugsfähig sind, gibt es ein paar Dinge, die du unbedingt berücksichtigen solltest: Den Wert der Geschenke solltest du nämlich nicht nur von deinem Budget abhängig machen, sondern ihn auch im Auge behalten, damit das Geschenk als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.
In diesem Artikel habe ich für dich zusammengefasst, wie du Geschenke an Kundinnen und Kunden richtig verbuchst:
- Kleine Weihnachtsgeschenke für Kunden unter 10 Euro, z. B. Streuwerbeartikel
- Geschenke an Geschäftsfreunde unter 35 Euro netto
- Geschenke über 35 Euro netto
Geschenke an Kunden und Geschäftsfreunde unter und über 35 Euro
🎁 Sogenannte „Streuwerbeartikel“ mit einem Wert unter 10 € sind als Betriebsausgaben voll abzugsfähig und es fällt keine Pauschalsteuer an.
In diese Kategorie fallen Werbeartikel mit Logo bis 10 EUR und geringwertige Warenproben. Streuwerbeartikel zählen nicht als Geschenke, sondern dienen vielmehr dazu, sie breit zu streuen (wie der Name schon sagt 😉) und eine Vielzahl von Menschen zu erreichen. Es ist nicht erforderlich, dass du dir die Namen der Empfänger notierst.
🎁 Geschenke bis max. 35 € pro Person und Jahr sind zwar abzugsfähig, müssen jedoch pauschal mit 30 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) versteuert werden.
🎁 Und wie sollst du Geschenke über 35 Euro buchen? Den Kaufpreis für Geschenke über 35 € pro Person und Jahr kannst du leider nicht absetzen. Zusätzlich fällt auch hier die Pauschalsteuer an.
Achtung: Angenommen du beschenkst deine Kundinnen und Kunden jeweils zu Ostern und zu Weihnachten, dann werden die einzelnen Werte pro Jahr zusammengerechnet (Streuwerbeartikel ausgenommen).
➡️ Praxistipp:
Bei deiner Buchhaltung musst Du jedes Präsent über 10 € als Ausgabe mit Angabe des Beschenkten und dem Anlass festhalten, um das Geschenk als Betriebsausgabe verrechnen zu können. Der Beleg muss dabei dem Begünstigten eindeutig zuordenbar sein.
Eine Ausnahme gibt es jedoch:
🎁 Die sogenannten „Aufmerksamkeiten“: Diese verschenkst du zu einem rein persönlichen Anlass, z. B. zum Geburtstag oder Firmenjubiläum. Hier darf der Wert von 60 € brutto nicht überschritten werden. Sie zählen nicht für die 35 €-Grenze mit.
Hast du Fragen dazu, wie du die Geschenke an deine Kundinnen und Kunden richtig verbuchst?
Dann komm in meine SOS-Buchhaltungsberatung.
Herzliche Grüße
Beate – Deine freie Betriebswirtin 😊🌟📈📊