Steuern – wahrscheinlich kein Thema, dass Dich vor Begeisterung jubeln lässt, oder? 😉 Zumindest geht es den meisten meiner Kundinnen und Kunden so. Kein Wunder: Das Thema Steuern kann, vor allem in Deutschland, wirklich verwirrend sein. Besonders für Selbständige, wenn es um Begriffe wie Vorsteuer, Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer geht.
In diesem Blogartikel möchte ich Dir einen Überblick geben, was Vorsteuer, Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer bedeuten und wie sie sich voneinander unterscheiden.
Die Vorsteuer
Hast Du Dich schon einmal gefragt, was es eigentlich mit dieser Vorsteuer auf sich hat?
Stell Dir vor, Du kaufst als Unternehmer Waren oder Dienstleistungen für Dein Unternehmen ein. Auf der Rechnung, die Du dazu erhältst, ist der Betrag und zusätzlich die Steuer ausgewiesen und Du überweist dann den Gesamtbetrag an den Verkäufer oder Dienstleister. Dieser Steueranteil nennt sich Vorsteuer.
Doch keine Sorge: Diesen Steueranteil kannst Du Dir später zu Nutze machen, zumindest, wenn Du vorsteuerabzugsberechtigt bist. Denn dann reduziert sich Deine Umsatzsteuerzahllast bzw. Du bekommst die gezahlte Vorsteuer nach Deiner Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt zurückerstattet.
Hier ist ein Merksatz, der Dir hilft, es besser zu verstehen:
Die Vorsteuer zahlst Du VORher, bevor Du sie Dir vom Finanzamt zurückholst.
Die Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer fällt grundsätzlich bei jedem Verkauf an. Sie wird umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt und besteuert, wie der Name schon sagt, den Mehrwert innerhalb einer Wertschöpfungskette. Das bedeutet, dass Du als Unternehmer die Umsatzsteuer in Deinen eigenen Ausgangsrechnungen ausweisen und die eingenommene Umsatzsteuer anschließend an das Finanzamt abführen musst. Da sind wir dann wieder bei der Umsatzsteuervoranmeldung.
Achtung: Das gilt nicht, wenn Du die Kleinunternehmerregelung nutzt oder bei Auslandsgeschäften mit Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land innerhalb der EU. Dann greift das Reverse-Charge-Verfahren. Bei Geschäften im Nicht-EU-Ausland handelt es sich zumeist um nicht im Inland steuerbare Leistungen, weshalb es in diesem Fall keine Umsatzsteuer gibt.
Der Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug ermöglicht es Dir, die zu zahlende Umsatzsteuer mit der Vorsteuer zu verrechnen. Klingt kompliziert? Nein, ist es nicht! Versprochen!
Beim Vorsteuerabzug darfst Du die bereits gezahlte Vorsteuer bei Deiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, um Deine Umsatzsteuerzahllast zu verringern. Das bedeutet, dass Du die Vorsteuer von den erworbenen Produkten oder Dienstleistungen von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen kannst.
Warum ist das wichtig? Ganz einfach: Das kann eine ziemlich große finanzielle Entlastung für Dein Unternehmen sein.
Du zahlst nur die Differenz zwischen der Umsatzsteuer, die Du von Deinen Kunden einnimmst, und der Vorsteuer, die Du auf Deine Ausgaben gezahlt hast.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer?
Wann Vorsteuer, wann Umsatzsteuer? Hier noch einmal eine kurze Zusammenfassung für Dich:
- Vorsteuer: Die Vorsteuer ist die Steuer , die andere Unternehmen Dir in Rechnung stellen, wenn Du Waren oder Dienstleistungen von ihnen kaufst. Du bezahlst diese Vorsteuer, kannst sie aber später vom Finanzamt zurückfordern.
- Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer ist die Steuer, die Du als Unternehmen auf Deine eigenen Ausgangsrechnungen schreibst. Deine Kunden oder Geschäftspartner müssen diese Umsatzsteuer bezahlen und Du führst sie dann ans Finanzamt ab.
Der Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer liegt also in der Perspektive: Als Käufer zahlst Du die Vorsteuer und kannst sie später zurückfordern. Wenn Du der Verkäufer bist, erhebst Du die Umsatzsteuer.
Besser deutlich wird es an zwei Beispielen:
- Wenn Du mich als Dienstleisterin mit der Beratung zu Buchhaltungsfragen beauftragst oder ich Deine Buchhaltung übernehme, dann stelle ich Dir die Umsatzsteuer in Rechnung. Für Dich ist das dann die Vorsteuer, die Du Dir ziehen darfst.
- Du verkaufst einen Onlinekurs und stellst Deinen eigenen Kunden die Rechnungen inkl. Umsatzsteuer aus. Deine
steuerpflichtigen Kunden behandeln diese Steuer als Vorsteuer und können sie beim Finanzamt geltend machen. Als Privatperson geht das übrigens nicht.
Der Steuersatz ist in beiden Fällen gleich. Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt in der Regel 19 % für die Umsätze Deines Unternehmens. Es gibt jedoch auch einen ermäßigten Steuersatz von 7 % für bestimmte Dienstleistungen wie Taxifahrten oder Artikel, beispielsweise Bücher.
Ein einfaches Rechenbeispiel aus meiner Praxis:
Um Dir den Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer zu verdeutlichen, habe ich Dir ein Beispiel von einem meiner Kunden mitgebracht:
Ein kleiner Online-Shop kauft Materialien für 100 Euro von einem Lieferanten ein. Auf der Rechnung stellt der Lieferant den Betrag inklusive der Umsatzsteuer (für Dich die Vorsteuer) aus, also 119 Euro.
Im gleichen Monat verkaufst Du in Deinem Online-Shop Artikel für 200 Euro an Deinen Kunden. Auch Du erhebst die 19 % Umsatzsteuer und Dein Kunde überweist 238 Euro.
Und jetzt kommt’s: Bei Deiner Umsatzsteuervoranmeldung ziehst Du die Vorsteuer von der Umsatzsteuer ab.
Deine Umsätze: 200 Euro
Umsatzsteuer darauf: 38 Euro
Umsatzsteuer aus Deinem eigenen Einkauf (Vorsteuer): 19 Euro
Umsatzsteuerzahllast: = 19 Euro
Die Mehrwertsteuer
Die beiden Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer werden in Deutschland häufig synonym verwendet, aber steuerrechtlich ist „Umsatzsteuer“ der richtige Begriff. Den Namen „Mehrwertsteuer“ verwenden viele Menschen im Alltag, weil es häufig so auf Belegen und Quittungen steht und abgekürzt als „MwSt.“ ausgewiesen wird.
Fazit
Als Selbständiger oder Unternehmer ist es wirklich wichtig, dass Du die Unterschiede zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer kennst und ich hoffe, dass ich mit diesem Blogartikel etwas Licht ins Dunkel bringen konnte 😉.
Wenn Du noch weitere Fragen hast oder professionelle Unterstützung bei Deiner Buchhaltung benötigst, stehen mein Team und ich Dir gern zur Verfügung.
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Herzliche Grüße
Beate – Deine freie Betriebswirtin 😊🌟📈📊