In der Zusammenarbeit mit meinen Kundinnen und Kunden tauchen regelmäßig die gleichen Fragen auf. Kein Wunder, denn die „Herausforderungen“ bei der Buchhaltung sind bei vielen Selbständigen ähnlich.
In diesem speziellen Fall ging es um eine Provisionsrechnung nach Österreich und die Schwierigkeit, EU-Auslandsrechnungen mit Lexoffice zu erstellen. Die Auslands-Kunden möchten auf ihren Rechnungen nämlich keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen habe.
❓ Was musst Du also tun, um die Rechnung in Lexoffice korrekt zu erstellen?
Ich habe die einzelnen Schritte für Dich zusammengefasst und erkläre Dir in diesem Artikel, wie es geht.
So erstellst Du mit Lexoffice Rechnungen ins EU-Ausland
Im ersten Schritt musst Du, um Rechnungen ins EU-Ausland stellen zu können, in die höchste Version von Lexoffice upgraden.
Dieses ganze Prozedere brauchst Du aber nur machen, wenn Dein Auslandskunde (innerhalb der EU) auch eine USt-IdNr. besitzt.
Diese ist zwingend notwendig und muss beim Kunden unter „Steuerangaben“ hinterlegt werden.
Manchmal geht es nur über Umwege …
Falls Lexoffice die Nummer nicht akzeptieren sollte, gibt es eine Notlösung: Trage sie beim Adresszusatz* ein.
Wichtig ist, dass die Nummer auf der Rechnung steht!
*Das ist zwar eine Möglichkeit, buchhalterisch allerdings nicht zu 100 % korrekt. Wer mich kennt, weiß, wie wichtig mir das ist. Daher lass uns diesen individuellen Fall gern in einer persönlichen Beratung besprechen.
Alternativ (falls es Dir im Adresszusatz nicht gefällt) kannst Du sie auch einfach im Fließtext bei der Einleitung einfügen.
Aber ACHTUNG: Dann musst Du jedes Mal daran denken, dass Du die Nummer dort eintragen musst.
Falls Du mal einen anderen Auslandskunden hast, musst Du die Nummer dort unbedingt anpassen.
Des Weiteren musst Du bei den Steuerangaben beim Kunden das Häkchen bei „steuerfreie Rechnungen erlauben“ setzen.
Wenn Du eine neue Rechnung erstellst, kannst Du oben rechts auswählen, welche Art von Rechnung Du erstellen möchtest.
Für eine Dienstleistung oder Lieferung ins EU-Ausland wählst Du bitte „Innergemeinschaftliche Leistung“ bzw. „Innergemeinschaftliche Lieferung“ aus.
Reverse-Charge-Verfahren
Nun wird die Umsatzsteuer automatisch aus der Rechnung entfernt und der obligatorische Hinweissatz auf das Reverse-Charge-Verfahren eingefügt.
Dies alles ist notwendig, damit auch im Hintergrund die Rechnung korrekt verbucht wird.
Über das Reverse-Charge-Verfahren habe ich auch bereits einen ausführlichen Blogartikel geschrieben. Du kannst ihn hier nachlesen.
Was musst Du anschließend bei der Umsatzsteuervoranmeldung beachten?
Wenn Du dann für den Monat, in dem Du die Rechnung gestellt hast, die USt.-VA abgibst, musst Du zusätzlich noch eine zusammenfassende Meldung abgeben.
Aber keine Sorge, das geht über Lexoffice genauso easy wie die USt.-VA selbst. 👌
Und wenn’s trotzdem mal hakt, sind mein Team und ich für Dich da! 💪
Schreib mir eine E-Mail oder buche Dir direkt einen Beratungstermin.
Herzliche Grüße
Beate – Deine freie Betriebswirtin 😊🌟📈📊